Fitty - Sportcenter Meitingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


„Fitty Sportcenter Meitingen e. K.“

1. Die Vertragslaufzeit ist 12 bzw. 6 Monate abhängig von dem gewählten Abo. Wird der Mitgliedsvertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbegrenzte Zeit, wiederum mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum Ende des Monats. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
2. Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen zum Monatsende, wobei die Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o. Ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Auch das „Fitty Sportcenter Meitingen“ kann aus wichtigem Grund kündigen.
3. Der Vertrag kann auch aus wichtigem Grund stillgelegt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine zeitweilige schwerere Erkrankung, ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel oder eine Schwangerschaft. In allen Fällen muss die Dauer mindestens 3 Monate überschreiten. Sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Ein Attest bzw. die Bestätigung des Arbeitgebers muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden nach Wiedereintritt angerechnet. Die Stilllegungsfrist hierfür beträgt ebenfalls 4 Wochen zum Monatsende.
4. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen des „Fitty Sportcenter Meitingen“ nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen.
5. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten fällig und werden per Lastschrift eingezogen. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5 € fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist dem „Fitty Sportcenter Meitingen“ unverzüglich mitzuteilen.
6. Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich das „Fitty Sportcenter Meitingen“ eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.
7. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach jeder Verlängerung der Nutzungsvereinbarung die Mitgliedsgebühr angehoben werden kann, und zwar nach 3-monatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten. Die Vorankündigung der Gebühr gilt für mindestens ein Jahr.
8. Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen von „Fitty Sportcenter Meitingen“ zu den offiziellen Trainingszeiten zu benutzen. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten.
9. Das „Fitty Sportcenter Meitingen“ behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.
10. Das Mitglied verpflichtet sich, das Transponderband nur persönlich zu verwenden und diese nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber „Fitty Sportcenter Meitingen“ für Schäden aufgrund des Missbrauchs des Transponderbands, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Verlust des Transponderbands ist sofort zu melden. Für jeden Verstoß hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von 250 €. Die Geltendmachung eines über diesen Beitrag hinausgehenden Schadens bleibt dem „Fitty Sportcenter Meitingen“ vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
11. Bei Verlust oder Beschädigung des Transponderbands wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € für das Ausstellen eines neuen Transponderbands fällig.
12. Das „Fitty Sportcenter Meitingen“ haftet nicht für Vorsatz und für grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitglieds. Das Mitglied ist in der Betriebshaftpflichtversicherung des „Fitty Sportcenter Meitingen“ mit einer Höchstsumme von 500.000 € bei Personenschäden und bis zu 130.000 € bei Sachschäden versichert.
13. Das „Fitty Sportcenter Meitingen“ verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben.
14. Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde dürfen lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings genutzt werden. Das „Fitty Sportcenter Meitingen“ ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde kostenpflichtig öffnen zu lassen.